Bei Ausführung der Leistung
wird der Auftragnehmer voraussichtlich Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können (Fallgruppe 1).
wird der Auftragnehmer voraussichtlich Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können (Fallgruppe 1).
Das Merkblatt über die Behandlung von VS-NfD (VS-NfD-Merkblatt ¹ ist zu beachten.
Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 2 sind Vertragsbestandteil.
werden voraussichtlich Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
werden voraussichtlich Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
VS-VERTRAULICH
GEHEIM
STRENG GEHEIM
im Betrieb des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer zu bearbeiten und/oder zu verwahren sein (Fallgruppe 2).
Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 3 sind Vertragsbestandteil.
werden Beschäftigte des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer voraussicht- lich in Sicherheitsbereichen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nrummer 3 SÜG einzusetzen sein und/oder im Bereich der Baustelle Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
werden Beschäftigte des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer voraussicht- lich in Sicherheitsbereichen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nrummer 3 SÜG einzusetzen sein und/oder im Bereich der Baustelle Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
VS-VERTRAULICH
GEHEIM
STRENG GEHEIM
erhalten oder sich verschaffen können (Fallgruppe 3).
Einen Formularsatz für Sicherheitserklärungen einzusetzender Arbeitskräfte erhält der Auftragnehmer (AN) nach Auftragserteilung, sofern keine gültige Sicherheitsüberprüfung nachgewiesen wird. Bei Baumaßnahmen der Bundeswehr erfolgt der Versand der Formulare nur auf gesonderte Anforderung des AN, im Übrigen wird auf die Verwendung der Elektronischen Sicherheitserklärung (ELSE) hingewiesen. Bei der Verwendung von ELSE ist der Auftraggeber über die Abgabe der Elektronischen Sicherheits- erklärung zu informieren.
Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 4 sind Vertragsbestandteil.
werden Beschäftigte des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer voraussicht- lich in einem Bereich einzusetzen sein, für den Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt des vor- beugenden Sabotageschutzes gelten (insbesondere Schutzzonen im Sinne der RiSBau) ² (Fallgruppe 4).