Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehaltsmehraufwendungen.
Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig.
Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen.
Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
vom Auftraggeber einzusetzen
vom Bieter einzusetzen
vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote
vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen
Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berücksichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil