Ein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht nicht, wenn ich die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendig sind, nicht erteile.
Für die Leistungen nach dem UVG werden die angegebenen persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.