Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder ab 12 Jahren - (EfA-Version) (Seite 2)

Ich bin damit einverstanden, dass die Unterhaltsvorschussstelle den aktuellen und für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen SGB II-Bescheid vom Jobcenter bzw. dem SGB II-Sozialleistungsträger anfordert. Das Jobcenter bzw. der SGB II-Sozialleistungsträger darf den Bescheid direkt an die Unterhaltsvorschussstelle senden.
3. Nachweise

N 1: Leistungsbescheid
Sozialleistungsträger
(Bürgergeld/Sozialhilfe)

N 2: Schulbescheinigung

N 3: Nachweis der
Kapitalerträge des Kindes

N 4: Nachweis der Einnahmen
des Kindes aus
Vermietung und Verpachtung

N 5: Nachweis der Einkünfte aus
einer selbstständigen Tätigkeit
des Kindes aus Gewerbe oder
Land- und Forstwirtschaft

N 6: Nachweis über
Ausbildungsgehalt des Kindes

N 7: Nachweis über
Lohnersatzleistungen des
Kindes

N 8: Studienbescheinigung

N 9: Nachweis über den
Freiwilligendienst und den
Taschengeldbezug des Kindes

4. Erklärung des antragstellenden Elternteils

Ich versichere, dass ich diese ergänzenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und alle Angaben vollständig gemacht habe.

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht nicht, wenn ich die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendig sind, nicht erteile.

Für die Leistungen nach dem UVG werden die angegebenen persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Unterschrift des antragstellenden Elternteils