Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder ab 12 Jahren - (EfA-Version) (Seite 1)

Eingangsstempel der Behörde

Bitte füllen Sie für jedes Ihrer Kinder, das 12 bis 17 Jahre alt ist, dieses Ergänzungsblatt gesondert aus.

Hinweise: * = sofern bekannt

# = freiwillge Angabe

N (1-9) = entsprechenden Nachweis bitte beifügen (siehe Punkt 3)

Durch ein vollständiges Ausfüllen des Antrages mit bestem Wissen und Gewissen können Sie zu einer raschen Entscheidung beitragen.

1. Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden
Erhält Ihr o.g. Kind Bürgergeld (N 1)?
Als Elternteil, bei dem das Kind lebt, habe ich im maßgeblichen Monat ein Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 600 Euro erzielt
2. Zusätzliche Angaben, wenn das Kind 15, 16 oder 17 Jahre alt ist
Besucht das Kind eine allgemeinbildende Schule (N 2)?
Hat Ihr Kind Einkommen?
Bekommt Ihr Kind mehr als 120 Euro im Jahr aus Geldanlagen?
Hat Ihr Kind Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung?
Hat Ihr Kind Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, einem Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft, ohne selbst zu arbeiten?
Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert Ihr Kind?
Für den Fall, dass Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert:
Leistet Ihr Kind einen Freiwilligendienst? (N 9)