Personalausweis oder Reisepass
bei Ausländern Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis)
Geburtsurkunde des Kindes
Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
wenn geschieden, dann Scheidungsurteil oder einen Nachweis über die Scheidung
wenn getrennt lebend, Nachweis über den Trennungszeitpunkt (Bestätigung des Rechtsanwalts, Meldebescheinigung)
Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung, soweit vorhanden
Unterhaltstitel (Original der 1. vollstreckbaren Ausfertigung), soweit vorhanden
Nachweise über Höhe und Datum der Unterhaltszahlungen der letzten drei Monate
Nachweise über zumutbare Bemühungen, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen
bei Anstaltsunterbringung des anderen Elternteils entsprechende Nachweise (ärztliches Attest, Gerichtsbeschluss, Haftbescheinigung)
Sterbeurkunde, wenn anderer Elternteil verstorben ist
bei Zuzug: Belege über bisherige Leistungen anderer Unterhaltsvorschussstellen