Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) (Seite 2)

Ich bin damit einverstanden, dass die Unterhaltsvorschussstelle den aktuellen und für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen SGB II-Bescheid vom Jobcenter bzw. dem SGB II-Sozialleistungsträger anfordert. Das Jobcenter bzw. der SGB II-Sozialleistungsträger darf den Bescheid direkt an die Unterhaltsvorschussstelle senden.

Ja

Nein

3.

Nachweise

N 1: Leistungsbescheid Sozialleistungsträger (Bürgergeld/Sozialhilfe)

N 2: Schulbescheinigung

N 3: Nachweis der Kapitalerträge des Kindes

N 4: Nachweis der Einnahmen des Kindes aus Vermietung und Verpachtung

N 5: Nachweis über Einkommen aus Erwerbstätigkeit

N 6: Nachweis der Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit des Kindes aus Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft

N 7: Nachweis über Lohnersatzleistungen des Kindes

N 8: Studienbescheinigung

N 9: Nachweis über den Freiwilligendienst und den Taschengeldbezug des Kindes

4.

Erklärung des antragstellenden Elternteils

Ich versichere, dass ich diese ergänzenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und alle Angaben vollständig gemacht habe.

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG besteht nicht, wenn ich die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendig sind, nicht erteile.

Für die Leistungen nach dem UVG werden die angegebenen persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Ort, Datum

Unterschrift des antragstellenden Elternteils

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