Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG) (Seite 2)

Ausbildung

Fortbildung

berufliche Umschulung

Hinweis: Grundlage ist § 4 Nr. 21 a bb UStG. Die zuständige Landesbehörde kann die Steuerbefreiung nur für unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen bescheinigen, wenn die Maßnahme eine der oben genannten Arten von Bildungsleistungen darstellt.

Zielgruppe der Bildungsmaßnahme

Bitte ankreuzen (Mehrfachnennung möglich)

bereits Berufstätige

Personen in Erstausbildung

Wiederkehrend:

Form der Durchführung: