Verwendungsnachweis zur Investitionspauschale (IP) für das Jahr 2021 (doppisch buchende Gebietskörperschaften)_barrierefrei

Gebietskörperschaft, die 2021 die IP erhalten hat

alle Angaben in Euro

Investitionspauschale gesamt nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 KomInvOff2021ffG TH
Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (14)
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit einschließlich Investitionszuschüsse an Dritte (13g)
Veränderung der liquiden Mittel (24)-Ergebnis 2021
Hinweis: Die Nummern in den Klammern beziehen sich auf die Anlage 15 zur Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster) - Muster zu § 47 ThürGemHV-Doppik – Finanzrechnung.
(A)

Hier sind nur Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten anzugeben, die nicht schon als Nachweis für andere zweckgebundene Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (12a) oder Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (12b) als Nachweis in Haushaltsjahr 2021 gedient haben.

(B)

In Fällen, in denen die Veränderung der liquiden Mittel positiv ist (Zunahme) und der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit positiv ist, sind die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten und Investitionsförderungsmaßnahmen anhand der Finanzrechnung des Folgejahres/der Folgejahre als separate Anlage zu diesem Verwendungsnachweis zu belegen. Im Einzelfall behält sich das TLVwA die Anforderung weiterer Nachweise vor. Soweit die Konten 695 bzw. 795 nicht als einheitliche Sammel-Gegenkonten für sämtliche Buchungen im Finanzplan bzw. in der Finanzrechnung geführt werden, sind hier alle Ein- und Auszahlungen gesondert zu erfassen und zu saldieren um die Veränderung der liquiden Mittel festzustellen.

Hiermit wird die Richtigkeit der oben angeführten Angaben bestätigt.

rechtsverbindliche Unterschrift

Dieser unterschriebene Verwendungsnachweis ist als PDF (soweit erforderlich mit weiteren Anlagen)
an folgende E-Mail-Adresse zu senden: vn-pruefung@tlvwa.thueringen.de