Mir/Uns ist bekannt, dass mit der Sondernutzung erst begonnen werden darf, wenn die hierfür notwendige Genehmigung erteilt worden ist.
Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass eine nicht genehmigte Sondernutzung bzw. der Beginn der Sondernutzung vor der Erteilung der Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.