Antrag auf Anerkennung als amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt gemäß der §§ 4 und 5 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDV TH) (Seite 2)

4.

Angaben zur Kontrollausrüstung

Angaben zur Kontrollausrüstung
4.1
Kontrolleinrichtung zur Messung der Querverteilung (bei Geräten für Flächenkulturen)
Art
4.2
Kontrolleinrichtung zur Messung des Einzeldüsenausstosses (bei Geräten für Raumkulturen)
Anzahl der vorhandenen Düsenadapter:
4.3
Kontrolleinrichtung zur Messung des Pumpenvolumenstromes und Überprüfung von Durchflussmessern
4.4
Sonstige Kontrollausrüstung
5.

Erklärungen des Antragstellers

Erklärungen des Antragstellers
5.1
Hiermit wird die Anerkennung als amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt gemäß der Thüringer VO über die Anerkennung von Kontrollwerkstätten beantragt. Mir (uns) ist bekannt, dass:
  • ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung nach Thüringer VO über die Anerkennung von Kontrollwerkstätten nicht besteht und durch die Antragstellung nicht begründet wird,

  • die Durchführung der beantragten Kontrolltätigkeit vor der Anerkennung nicht zulässig ist,

  • die Anerkennung als Kontrollwerkstatt unbefristet, aber mit dem Vorbehalt des Widerrufs verbunden ist,

  • die Anerkennung nicht übertragbar ist,

  • bei einer Anerkennung die Kontrolltätigkeit zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen 10 Jahre über den Ablauf des jeweiligen Kontrolljahres hinaus aufzubewahren sind,

  • die Bearbeitung des Antrags kostenpflichtig ist,

  • die im Antrag erfassten Daten grundlegende Bedeutung im Anerkennungsverfahren besitzen und deshalb richtig und vollständig sein müssen und

  • die erforderlichen Anlagen Bestandteil meines/unseres Antrages sind und damit hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen den Angaben in diesem Antrag gleichstehen.

5.2

Ich/wir versichere(n), dass ich/wir alle Angaben in diesem Antrag und den sonst beigefügten Unterlagen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n).

Anmerkung:

Soweit die im Antrag vorhandenen Felder für die erforderlichen Angaben nicht ausreichen, sind diese auf einem Beiblatt zu ergänzen und dem Antrag beizufügen.