Anmeldung zur Förderung Sportstättenbau / Sportstättenentwicklungsplanung - (Thüringen) (Seite 2)

Kosten (Angaben der Gesamtkosten für das Vorhaben)

7. Kosten (Angaben der Gesamtkosten für das Vorhaben)

Finanzierungsplan

8. Finanzierungsplan

(Die Gesamtfinanzierungsmittel (Spalte 2) und die Gesamtkosten gem. Nr. 7 müssen übereinstimmen)

Finanzierungsbeteiligungen von Gemeinden und Landkreisen müssen in den Haushaltsplänen eingeordnet sein.

Finanzierung durch:

Gemeindemittel
davon im Jahr (gilt auch für die nachfolgenden Zeilen)
Kreismittel
Vereinsmittel
(nur bei Baumaßnahmen) Unentgeltliche Arbeitsleistungen
Sonstige Finanzierungsmittel
Landesmittel Zuwendung TMBJS
Gesamtfinanzierungsmittel

Angaben zu bisherigen Anmeldungen/Förderungen/auch andere Förderprogramme

9. Angaben zu bisherigen Anmeldungen/Förderungen/auch andere Förderprogramme

(ggf. Zusatzblatt hinzufügen)

Gem. §§ 8, 9 und 10 des Thüringer Sportfördergesetztes

10. Gem. §§ 8, 9 und 10 des Thüringer Sportfördergesetztes
Die Sportstätte ist Bestandteil des Sportstättenentwicklungsplanes des Landkreises / der kreisfreien Stadt / der Gemeinde

Angaben des Anmelders zum Planungsstand (z. B. Vorplanung, Entwurfsplanung)

11. Angaben des Anmelders zum Planungsstand (z. B. Vorplanung, Entwurfsplanung)

Prioritätsstufe gem. Prioritäteneinstufungskatalog

12. Prioritätsstufe gem. Prioritäteneinstufungskatalog

(nur bei Baumaßnahmen)

Der Prioritäteneinstufungskatalog befindet sich auf der Homepage des TMBJS

Hinweise

13. Hinweise
  • Die Prioritäteneinstufung wird NEU vom Träger der Sportstätte selbst vorgenommen (gem. Nr. 6.1.3 der Förderrichtlinie; kann in 2023 ersatzweise durch den Landkreis erfolgen; Korrektur der Einstufung ist zulässig gem. Nr. 6.1.5 Buchstabe d).

  • Das Anmeldeverfahren gem. Nr. 6.1 der Förderrichtlinie ist zu beachten.

  • Die fachlichen Stellungnahmen gem. Nr. 6.1.5 Buchstabe b) der Förderrichtlinie sind als gesonderte Anlage(n) dieser Anmeldung beizufügen.

  • Die kommunalaufsichtliche/rechtsaufsichtliche Stellungnahme ist entfallen.