(Die Gesamtfinanzierungsmittel (Spalte 2) und die Gesamtkosten gem. Nr. 7 müssen übereinstimmen)
Finanzierungsbeteiligungen von Gemeinden und Landkreisen müssen in den Haushaltsplänen eingeordnet sein.
Finanzierung durch:
(ggf. Zusatzblatt hinzufügen)
(nur bei Baumaßnahmen)
Der Prioritäteneinstufungskatalog befindet sich auf der Homepage des TMBJS
Die Prioritäteneinstufung wird NEU vom Träger der Sportstätte selbst vorgenommen (gem. Nr. 6.1.3 der Förderrichtlinie; kann in 2023 ersatzweise durch den Landkreis erfolgen; Korrektur der Einstufung ist zulässig gem. Nr. 6.1.5 Buchstabe d).
Das Anmeldeverfahren gem. Nr. 6.1 der Förderrichtlinie ist zu beachten.
Die fachlichen Stellungnahmen gem. Nr. 6.1.5 Buchstabe b) der Förderrichtlinie sind als gesonderte Anlage(n) dieser Anmeldung beizufügen.
Die kommunalaufsichtliche/rechtsaufsichtliche Stellungnahme ist entfallen.