Ich verpflichte mich, dem Landkreis/der kreisfreien Stadt jede Änderung der Verhältnisse, welche die Zahlung oder den Anspruch selbst beeinflusst, unverzüglich mitzuteilen und überzahlte Beträge dem Landkreis / der kreisfreien Stadt zurückzuzahlen. Dazu beauftrage ich das jeweils kontoführende Geldinstitut mit Wirkung auch gegenüber meinen Erben, überzahlte Beträge der zuständigen Behörde zurückzuzahlen.