Unterrichtung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach § 17 Abs. 1 BioStoffV (Seite 3)

Genaue Abgaben zu den durchgeführten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten

10. Genaue Abgaben zu den durchgeführten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten
Mögliche gesundheitsgefährdende Biostoffe benennen, bei nicht gezielten Tätigkeiten Erfassen des/der maßgeblichen gesundheitsgefährdenden Biostoffe/s
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Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten des Betriebes bereits umgesetzt wurden:

11. Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten des Betriebes bereits umgesetzt wurden: