Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung der Extremitäten, außer wenn traumatisch bedingt.
Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungs-verdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers (§ 6 Abs. 2 IfSG)
Erkrankung / Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch bei fehlendembakteriellen Nachweis sowie Therapieabbruch/-verweigerung
Bitte gesonderten Meldebogen vom RKI nutzen
> 2 Infektionen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang
durch eine bedrohliche andere Krankheit
Häufung anderer Erkrankungen (2 oder mehr Fälle mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang)
bei Personen, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 IfSG im Lebensmittelbereich ausüben oder
bei 2 oder mehr Erkrankungen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang
Bitte gesonderten Meldebogen des Paul-Ehrlich-Instituts nutzen (kann über das Gesundheitsamt bezogen werden)
Meldepflicht nach § 1 Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO)
nicht namentliche Meldung