Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG und § 1 ThürIfKrMVO (Seite 4)

Klinisches Bild (bitte ankreuzen, wenn zutreffend) und Anmerkungen

Klinisches Bild (bitte ankreuzen, wenn zutreffend) und Anmerkungen
Paratyphus (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Pest (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Poliomyelitis (Verdacht / Erkrankung / Tod)

Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung der Extremitäten,
außer wenn traumatisch bedingt.

Röteln (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Scharlach ¹) (Erkrankung / Tod)
Tetanus ¹) ²) (Erkrankung / Tod)
Tollwut (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Tollwutexposition

Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungs-
verdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers (§ 6 Abs. 2 IfSG)

Typhus abdominalis (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Tuberkulose (Erkrankung / Tod)

Erkrankung / Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch bei fehlendem
bakteriellen Nachweis sowie Therapieabbruch/-verweigerung

Windpocken (nicht Gürtelrose) (Verdacht / Erkrankung / Tod)
Zoonotische Influenza (Verdacht / Erkrankung / Tod)

Bitte gesonderten Meldebogen vom RKI nutzen

Erkrankungshäufung
nosokomiale Ausbrüche

> 2 Infektionen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang

Gefahr für die Allgemeinheit
  • durch eine bedrohliche andere Krankheit

  • Häufung anderer Erkrankungen (2 oder mehr Fälle mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen
    Zusammenhang)

Lebensmittelvergiftung / akute Gastroenteritis
  • bei Personen, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 IfSG im Lebensmittelbereich ausüben oder

  • bei 2 oder mehr Erkrankungen mit wahrscheinlichem oder vermutetem epidemiologischen Zusammenhang

Gesundheitliche Schädigung nach Impfung

Bitte gesonderten Meldebogen des Paul-Ehrlich-Instituts nutzen (kann über das Gesundheitsamt bezogen werden)

¹)

Meldepflicht nach § 1 Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO)

²)

nicht namentliche Meldung