Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV (Seite 2)
Anhang
Anzeigen sind auch beim Ausscheiden und Wechsel von Befähigungsschein-Inhabern, nach jedem Unfall und jeder Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie bei Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können, erforderlich.
Die Anzeigen sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regional- inspektionen zu stellen.
Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.
Die Formulare finden Sie im Serviceportal des Freistaats Thüringen:
http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal