Anzeige für beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln gemäß Anhang I Nr. 4.3.2 GefStoffV (Seite 3)

Anhang

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Für Ihre Antragsstellung ist die Adresse des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Tennstedter Str. 8/9

99947 Bad Langensalza

E-Mail: poststelle@tlv.thueringen.de

Tel. 0361 57-3815 000

Fax 0361 57-3815 010

www.verbraucherschutz-thueringen.de

Regionalinspektion Mittelthüringen

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

E-Mail: AS-Mitte@tlv.thueringen.de

Tel. 0361 57-3831 000

Fax 0361 57-3831 062

zugeordnete Aufsichtsgebiete:

Stadt Erfurt

Stadt Weimar

Ilm-Kreis

Landkreis Gotha

Landkreis Sömmerda

Landkreis Weimarer Land

Regionalinspektion Ostthüringen

Otto-Dix-Str. 9

07548 Gera

E-Mail: AS-Ost@tlv.thueringen.de

Tel. 0361 57-3821 100

Fax 0361 57-3821 104

zugeordnete Aufsichtsgebiete:

Stadt Gera

Stadt Jena

Saale-Holzland-Kreis

Saale-Orla-Kreis

Landkreis Altenburger Land

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Landkreis Greiz

Regionalinspektion Nordthüringen

Gerhart-Hauptmann-Str. 3

99734 Nordhausen

E-Mail: AS-Nord@tlv.thueringen.de

Tel. 0361 57-3817 30

Fax 0361 57-3817 361

zugeordnete Aufsichtsgebiete:

Landkreis Nordhausen

Kyffhäuserkreis

Landkreis Eichsfeld

Unstrut-Hainich-Kreis

Regionalinspektion Südthüringen

Karl-Liebknecht-Str. 4

98527 Suhl

E-Mail: AS-Sued@tlv.thueringen.de

Tel. 0361 57-3814 800

Fax 0361 57-3814 890

zugeordnete Aufsichtsgebiete:

Stadt Suhl

Stadt Eisenach

Wartburgkreis

Landkreis Hildburghausen

Landkreis Sonneberg

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Hinweise:

Hinweise:

Weitere Anzeigen sind erforderlich bei Ausscheiden, bei jedem Wechsel oder beim Hinzutreten von Befähigungs- schein-Inhabern (TRGS 512 Begasungen, Abschnitt 7.1 Absatz 3).

Eine Mitteilung (Unterrichtung) ist auch über jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigkeiten mit Begasungsmitteln zu einer ernsten Gesundheitsschädigung der Beschäftigten geführt haben, oder über Krankheits- oder Todesfälle, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Verursachung durch die Tätigkeit mit Begasungsmitteln bestehen, mit der genauen Angabe der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung nach 24 Std., spätestens jedoch binnen 48 Std. nach bekannt werden des potenziellen Vergiftungsfalles, zu erstatten. Ausreichend ist auch die Übersendung einer Kopie der Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Anzeigen sind im Rahmen der ausgewiesenen örtlichen Zuständigkeiten an die entsprechenden Regionalinspektionen zu stellen. Diese können Sie bei auftretenden Fragen zur Antragsstellung unterstützen. Konkrete Ansprechpartner sind unter den ausgewiesenen Telefonnummern zu erfragen.

Die Formulare finden Sie im Serviceportal des Freistaats Thüringen:
http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal