Bestehen Ihrerseits Einwendungen, dass bei einer Zulässigkeitserklärung der Kündigung die Bedingung: „dass die Kündigung frühestens zum Ende der Elternzeit ausgesprochen werden darf“ in den Bescheid aufgenommen wird?
Für weitere Bemerkungen / Ergänzungen bitte die Rückseite verwenden oder ein gesondertes Blatt beifügen.