Merkblatt: Die Eichverwaltung informiert - Instandsetzer (Seite 3)

Merkblatt:

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Ordnungsgemäße Kennzeichnungen durch den Instandsetzer

Die Instandsetzung muss durch das Instandsetzerkennzeichen neben dem Eich- kennzeichen kenntlich gemacht werden und - soweit vorhanden - ist das Zusatzzeichen "Geeicht bis ..." mit einem X zu entwerten. Entfernte Sicherungszeichen hat der Instandsetzer durch sein Sicherungszeichen zu ersetzen.

Beispiel 1:
Instandsetzung eines Messgerätes innerhalb der Eichfrist

1. Anbringen des Instandsetzerkennzeichens sowie
2. Instandsetzungsbenachrichtigung und
3. unverzüglichem Eichantrag durch den Verwender

Entwertung
des
Zusatzzeichens

Beispiel 2:
Instandsetzung eines Messgerätes mit einem von der Eichbehörde entwerteten Eichkennzeichen

1. Anbringen des Instandsetzerkennzeichens sowie
2. Instandsetzungsbenachrichtigung und
3. unverzüglichem Eichantrag durch den Verwender

In diesem Zeitraum ist die
Verwendung des Mess-
gerätes ordnungswidrig!