Hinweise zur Antragstellung nach § 13 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Seite 2)

9.

Können folgende Sonntage/Feiertage aus der Bewilligung ausgenommen werden: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag/Ostermontag, 1. Mai, Pfingst- sonntag/Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag? Wenn nein, bitte ausführlich begründen.

10.

Fügen Sie Ihrer Stellungnahme bitte weitere Unterlagen bei, aus denen sich nachvollziehbar das Erfordernis von Sonn- und Feiertagsarbeit aus chemischen / biologischen / technischen/ physikalischen Gründen ergibt (u.a. auszugsweise geeignete Projektunterlagen, Ausführungen zu technologischen Gegebenheiten, Fertigstellungstermine, Stellungnahme der Auftraggeber / der DEGES / des Autobahnamtes).

11.

Wurden Ihnen bereits die nach § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG möglichen fünf Sonn- und Feiertage durch das TLV für das laufende Kalenderjahr bewilligt? Legen Sie bitte Ihrer Antwort – sofern vorhanden – diesen Bescheid bei.

12.

Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, ist dieser von Ihrem Antrag in Kenntnis zu setzen und zu bitten, eine eigenständige schriftliche Stellungnahme zur beabsichtigten Sonn- und Feiertagsarbeit zu übersenden. Sollte ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Sonn- und Feiertagsarbeit bestehen, sind diese dem Antrag beizufügen.

Besteht kein Betriebsrat, sind die Arbeitnehmer, für welche Sonn- und Feiertagsarbeit geplant ist, in einer Namensliste zu erfassen (bitte beifügen). Die Arbeitnehmer sollen mit ihrer Unterschrift (mehr als 50 % sind ausreichend) ausschließlich davon Kenntnis nehmen, dass durch den Arbeitgeber eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen beabsichtigt ist.

Ihr Ansprechpartner:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Abteilung Arbeitsschutz, Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 57-3831 000, Fax: 0361 57-3831 062

Hinweis:

Hinweis:

Sofern mehrere Unternehmen am Bauvorhaben beteiligt sind, ist für jedes Unternehmen ein gesonderter Antrag erforderlich und es ergehen einzelne Bescheide.

Ausnahme: Der Antragsteller/Hauptauftragnehmer stellt in Vollmacht der beteiligten Unternehmen (Nachauftragnehmer/Subunternehmen) einen Gesamtantrag, welcher alle beteiligten Unternehmen einschließt und der Antragsteller/Hauptauftragnehmer erklärt sich schriftlich bereit, die Kosten des Verfahrens auch für die Nachauftragnehmer/Subunternehmen zu tragen. In diesem Fall ergeht bezüglich des Antrages eine Entscheidung, welche die beteiligten Nachauftragnehmer/Subunternehmen mit einschließt.