Beantragen Sie die Eichung bitte mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist.
Unvollständig ausgefüllte Anträge werden als nicht gestellt betrachtet.
Wegstreckenzähler und Taxameter werden in den Regionalbereichen des Eichvollzugs im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) geeicht. Der Antragsteller ist für die Terminabsprache verantwortlich.
Tragbare Messgeräte (Temperaturmessgeräte etc.) werden im Eich- und Kalibrierlabor in Ilmenau geeicht. Bei allen anderen Messgeräten erfolgt die Eichung vor Ort.
Bei der Eichung von Waagen ist zu beachten, dass bei Maximallasten größer 150 kg die Normalgewichte zu stellen sind. Der Instandsetzer ist vorab zu informieren.
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
www.verbraucherschutz-thueringen.de