Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung (Seite 5)

9.
Innerbetrieblicher Plan zur Gefahrenabwehr

Die Beschreibung, wie Gefahren abzuwehren sind, die beim Versagen einer Einschließungsmaßnahme durch eine Freisetzung von Biostoffen auftreten können (§ 13 Absatz 3 BioStoffV, bei Schutzstufe 4 auch § 13 Absatz 4 BioStoffV), ist als Anlage beizufügen.

10.
Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung

Angaben über die eingesetzten Inaktivierungsverfahren, den Transport der Abfälle im Schutzstufenbereich sowie die zur Inaktivierung eingesetzten Verfahren / Geräte sind als Anlage beizufügen.

11.
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebotsvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV))
Unterschriften
Anlagen: