Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung (Seite 5)

9.

Innerbetrieblicher Plan zur Gefahrenabwehr

Innerbetrieblicher Plan zur Gefahrenabwehr

Die Beschreibung, wie Gefahren abzuwehren sind, die beim Versagen einer Einschließungsmaßnahme durch eine Freisetzung von Biostoffen auftreten können (§ 13 Absatz 3 BioStoffV, bei Schutzstufe 4 auch § 13 Absatz 4 BioStoffV), ist als Anlage beizufügen.

10.

Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung

Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung

Angaben über die eingesetzten Inaktivierungsverfahren, den Transport der Abfälle im Schutzstufenbereich sowie die zur Inaktivierung eingesetzten Verfahren / Geräte sind als Anlage beizufügen.

11.

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebotsvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV))

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebotsvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV))
Unterschriften

Anlagen:

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