Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung (Seite 4)

7. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten (Fortsetzung)
Sensibilisierende, toxische und/oder sonstige schädigende Wirkungen eingesetzter oder vorkommender Biostoffe
8.
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (§ 4 i. V. m. § 5 BioStoffV)
gezielte Tätigkeit
nicht gezielte Tätigkeit
Festgelegte und umgesetzte Schutzmaßnahmen:
in Verbindung mit:

Bitte Übersicht der vorgesehenen Schutzmaßnahmen, differenziert nach baulichen, technischen und organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen als Anlage beifügen!