Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung (Seite 3)

3. Benannte fachkundige Person (§ 10 Abs. 2 BioStoffV / § 11 Abs. 7 Nr. 3 BioStoffV) (Fortsetzung)
4.
Erlaubnisinhaber nach § 44 Infektionsschutzgesetz

Hinweis: Erlaubnisnachweis nach § 44 IfSG entfällt, wenn nicht mit Krankheitserregern i.S. vom Vermehren oder Anreichern dieser gearbeitet wird!

Bitte Kopie der Erlaubnis als Anlage beifügen!

5.

Anzahl der Beschäftigten, die die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten durchführen werden

6.
Angaben zur Arbeitsstätte, Bezeichnung und Lage der Räume

Bitte Lageskizze, Grundriss der Räume als Anlage beifügen, Flucht- und Rettungswege sind farblich zu kennzeichnen.

7.
Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten
Eingesetzte oder vorkommende Biostoffe (Biostoffverzeichnis nach § 7 Abs. 2 BioStoffV als Anlage beifügen)