Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach § 16 BioStoffV
Inhaltsverzeichnis des Formulars
- Weitere für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortliche Person am Arbeitsplatz
- Anzahl der Beschäftigten, die die angezeigte Tätigkeit durchführen
- Vorliegen einer Erlaubnis nach § 15 BioStoffV
- Angaben zur Arbeitsstätte, Bezeichnung und Lage der Räume
- Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten bzw. ihre Änderungen einschließlich der Bezeichnung der Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten durchgeführt werden sollen