Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach § 16 BioStoffV (Seite 3)

9.

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 i. V. m. § 5 BioStoffV

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 i. V. m. § 5 BioStoffV

Laboratorien, Versuchstierhaltung, Biotechnologie:

Laboratorien, Versuchstierhaltung, Biotechnologie:
gezielte Tätigkeit
nicht gezielte Tätigkeit
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes:

Festgelegte und umgesetzte Schutzmaßnahmen:

Festgelegte und umgesetzte Schutzmaßnahmen:

in Verbindung mit:

in Verbindung mit:
oder
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei sensibilisierenden und / oder toxischen Wirkungen der Biostoffe