Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau gemäß § 27 Gesetz zum Schutze von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) (Seite 4)

4. Zusätzliche Angaben (Fortsetzung)
4.4 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Sind nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung Änderungen an den Arbeitsbedingungen notwendig?
Wurden nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ergriffen, um alle unverantwortbaren Gefährdungen während der Schwangerschaft oder Stillzeit auszuschließen?
Wurde der schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen angeboten?
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