(Kann gemäß § 5 i. V. m. § 28 MuSchG ggfls. zulässig sein.Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich*.)
Der Antrag kann unter Serviceportal Thüringen / Zuständigkeitsfinder unter Angabe des MuSchG und Ihres Betriebssitzes abgerufen werden.
(Ist zulässig unter den Bedingungen des § 6 MuSchG i. V. m. § 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG.)