Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn in Ihrem Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur notwendig ist und wenn die dafür notwendigen Arbeiten nicht an einem Werktag vorgenommen werden können. Die Ausnahme ist auf einen Sonntag (kein Feiertag) im Kalenderjahr begrenzt. Den Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Brief oder – bei einem kurzfristigen Antrag – per Telefax / Mail (mit Unterschrift) an die zuständige Regionalinspektion senden.