Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag pro Kalenderjahr gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Seite 1)

Erläuterung:

Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn in Ihrem Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur notwendig ist und wenn die dafür notwendigen Arbeiten nicht an einem Werktag vorgenommen werden können. Die Ausnahme ist auf einen Sonntag (kein Feiertag) im Kalenderjahr begrenzt. Den Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Brief oder – bei einem kurzfristigen Antrag – per Telefax / Mail (mit Unterschrift) an die zuständige Regionalinspektion senden.

1.
Angaben zum Unternehmen und zu dem Inventurtag
Beabsichtigte Arbeitszeiten am Inventurtag:
Arbeitszeit
Pause
Nehmen sogenannte Inventurbetriebe als Dritte an der Inventur teil?