Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (§ 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) (Seite 2)

5.

Art und Umfang (nur für Kategorien 3 und 4)

Art und Umfang (nur für Kategorien 3 und 4)
Pyrotechnischer Gegenstand 1
Stempel und Unterschrift