Für den Fall, dass sich durch die Art und/oder Dauer der beantragten Beschäftigung Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung des Kindeswohls ergeben (z.B. bei der Mitwirkung in Theater-, Film- oder Fernsehproduktionen mit psychisch belastenden Inhalten), gebe/n ich/wir freiwillig folgende Erklärung ab:
Hiermit willige ich/willigen wir in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ein, soweit sie zur Bearbeitung des Antrags auf Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 JArbSchG notwendig sind. Das Jugendamt wird ermächtigt, alle dem Amt vorliegenden Erkenntnisse auszuwerten und die für die Begründung seiner Stellungnahme erforderlichen personenbezogenen Daten an das Gewerbeaufsichtsamt zu übermitteln.