Anlage zum Antrag auf Bewilligung gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (Seite 2)

Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten

Für den Fall, dass sich durch die Art und/oder Dauer der beantragten Beschäftigung Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung des Kindeswohls ergeben (z.B. bei der Mitwirkung in Theater-, Film- oder Fernsehproduktionen mit psychisch belastenden Inhalten), gebe/n ich/wir freiwillig folgende Erklärung ab:

Hiermit willige ich/willigen wir in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ein, soweit sie zur Bearbeitung des Antrags auf Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 JArbSchG notwendig sind. Das Jugendamt wird ermächtigt, alle dem Amt vorliegenden Erkenntnisse auszuwerten und die für die Begründung seiner Stellungnahme erforderlichen personenbezogenen Daten an das Gewerbeaufsichtsamt zu übermitteln.

Bei Verweigerung dieser Einwilligung kann das Jugendamt im oben genannten Fall die erforderliche Stellungnahme nicht abgeben. Bei Fragen zur datenschutzrechtlichen Erklärung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt.

Unterschrift des / der Personensorgeberechtigten

Mutter / Vater

Stellungnahme des Arztes / ärztliche Bescheinigung
Gegen die gestaltende Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen gesundheitliche Bedenken:

Datum

Stempel

Unterschrift

Hinweis:

Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.

Stellungnahme der Schule
Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände:
Das Fortkommen des Kindes ist durch die beantragte gestaltende Mitwirkung gefährdet:

Datum

Stempel

Unterschrift

Stellungnahme des am Wohnsitz des Kindes zuständigen Jugendamtes
Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände:

Datum

Stempel

Unterschrift

Hinweise:

In die Prüfung sind u. a. die Unterlagen zum Inhalt wie Exposé, Drehbuch usw. einzubeziehen.

Falls erforderlich kann das Jugendamt im Einzelfall verlangen, dass die Personensorgeberechtigten mit dem Kind gemeinsam beim Jugendamt vorstellig werden.

1)

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz
Regionalinspektion Mittelthüringen, Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt, Tel. 0361 57-3831 000