Antrag auf Bewilligung einer gestaltenden Mitwirkung von Kindern über drei / sechs Jahren gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (Seite 2)

Angaben (Fortsetzung)
Es steht dem Kind / den Kindern zum Umkleiden und zum Aufenthalt während der beschäftigungsfreien Zeit ein geeigneter, beheizbarer Aufenthaltsraum mit Sitzgelegenheit zur Verfügung.

Begründung der Antragstellung:

Begründung der Antragstellung:
Rechtsverbindliche Unterschrift des Betriebsinhabers/ Geschäftsführers/der bevollmächtigten Person

Hinweise:

Hinweise:

Die beigefügte Anlage ist für jedes Kind vollständig auszufüllen und ist Bestandteil des Antrags.

Es können nur Anträge bearbeitet werden, welche vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sind und bei welchen alle in der Anlage beinhalteten Erklärungen / Stellungnahmen eingeholt wurden.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn bei der Vorbereitung einer Veranstaltung die Namen des Kindes / der Kinder noch nicht abschließend bekannt sind. Dann kann der Antrag gestellt werden und die in der Anlage erforderlichen Erklärungen / Stellungnahmen sind zeitnah zu übersenden. Es wird dann geprüft, ob die Bewilligung im Grundsatz erteilt werden kann. Die Inanspruchnahme der Bewilligung erfordert aber die ergänzende Erklärung / Stellungnahme in Bezug auf ein oder mehrere bestimmte, namentlich zu nennende Kinder (siehe Anlage).