Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Seite 3)

3.
Baustelle / Betriebsstätte außerhalb von Thüringen
a)
Haben Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Territorium sich die Baustelle/Betriebstätte befindet, Kontakt aufgenommen?
b)
4.

Stellungnahme des für die Baustelle / Betriebsstätte zuständigen Ordnungsamtes o. Ä.

Stellungnahme des für die Baustelle / Betriebsstätte zuständigen Ordnungsamtes o. Ä.
a)
Eine Stellungnahme des zuständigen Ordnungsamtes o. Ä. ist bezüglich der von Ihnen an Sonn- und ggf. Feiertagen beabsichtigten Arbeiten beigefügt.

Hinweis: Liegt eine solche Stellungnahme nicht vor, kann dies zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen, da das ArbZG als Bundesrecht gemäß § 4 Abs. 2 und 3 Thüringer Feiertags- und Gedenktagsgesetz – ThürFGtG – Landesrecht berührt.

Ist auf der Baustelle / in der Betriebsstätte mit öffentlich bemerkbaren Arbeiten zu rechnen, ist u. a. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm – zu beachten.

b)

Fügen Sie bitte zusätzlich, z. B. bei Straßenbaumaßnahmen, ein Schreiben des zuständigen Straßenbauamtes bei, in welchem die Gründe einer Beschäftigung von AN an Sonn- und/oder Feiertagen konkret benannt werden.

Ist beigefügt