Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz (Seite 2)

Beauftragungen und Bestellungen

Beauftragungen und Bestellungen
Hinweis:

Anzugeben sind bei juristischen Personen die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen oder die mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrs oder einer bestimmten derartigen Tätigkeit beauftragte Person.

Zu nachfolgendem Datum wurde nachfolgend bezeichnete Person mit Vertretung bzw. Leitung beauftragt
wurde beauftragt
Angaben zur Person
geboren
Anschrift
während der letzten 5 Jahre wohnhaft in
Wohnort 1
Unterschrift