Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (Seite 3)

2. Angaben zur Person für alle mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung (Fortsetzung)
Die Fachkunde wird nachgewiesen durch
3.

Angaben zum Betrieb des Antragstellers (ggf. Aufstellung beifügen)

Angaben zum Betrieb des Antragstellers (ggf. Aufstellung beifügen)

Angaben sind für jeden Betrieb, jede Zweigniederlassung und jede unselbständige Zweigstelle, in denen erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, erforderlich.

(ggf. Aufstellung beifügen)

Art und Bezeichnung des Betriebs
Betriebssitz
4.

Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe

Angaben zu der Art der explosionsgefährlichen Stoffe
Zusatzinfo

Zutreffendes bitte ankreuzen!

4.1
Explosivstoffe
beschränkt auf:
4.2
beschränkt auf:
4.3
beschränkt auf:
4.4

(Beiblatt A beifügen)

beschränkt auf: