Der Strahlenschutzverantwortliche braucht keinen Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er selbst die Aufgaben des SSB wahrnimmt und über die notwendige Fachkunde im Strahelnschutz verfügt. Für die Bestellung des SSB kann das Formular „Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nach § 13 Röntgenver ordnung bzw. § 31 Strahlenschutzverordnung“ verwendet werden.