Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zur Verwendung mit dem digitalen Fahrtenschreiber nach VO (EU) Nr. 165/2014 (Seite 3)

Hinweise zum Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte

Hinweise zum Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte

zur Verwendung mit dem digitalen Tachografen nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014

1.

Das Antragsformular ist gültig für Unternehmen mit Firmensitz in Thüringen zur Beantragung der o. g. Werk- stattkarte(n) beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 6, Arbeitsschutz.

2.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt, ab dem Datum der Personalisierung, ein Jahr.

3.

Für die Ersatzbestellung oder Erneuerung einer Werkstattkarte ist die Angabe der aktuellen Kartennummer erforderlich.

4.

Die Betriebsnummer wurde Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt. Sie dient statistischen Zwecken und der korrekten Zuordnung Ihres/r Antrages/Anträge.

5.

Je Werkstattkarte werden Verwaltungskosten, einschließlich der Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), in Höhe von insgesamt 42,– € erhoben. Dies gilt gleichermaßen für die Erstbestellung, die Ersatzbestellung und die Erneuerung der Werkstattkarte.

6.

Die zugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) wird direkt an die verantwortliche Fachkraft (Installateur) Ihres Unternehmens versendet.

Hinweise zum richtigen Umgang mit der Werkstattkarte erhalten Sie vom Hersteller des Kontrollgeräts, vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und unter

http://www.kba.de

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 6, Arbeitsschutz
Regionalinspektion Ostthüringen

Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

(0361) 573821-100

Fax

(0361) 573821-104

E-Mail

kbakartenausgabe@tlv.thueringen.de

Internet

https://verbraucherschutz.thueringen.de

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Ihre Daten werden im Rahmen der Zuständigkeit erfasst und zur Bestellung der Unternehmenskarten im Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingetragen.