Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks

Antragsteller

Antragsteller

Durchführender (wenn vom Antragsteller abweichend)

Durchführender (wenn vom Antragsteller abweichend)
Antrag
Hinweise:

Für die Ausnahmegenehmigung kann in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand (z.B. Vorortbesichtigungen, Einholung von Stellungnahmen) eine Gebühr bis zu 300 € erhoben werden. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen, andernfalls ist eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt.

Unterschrift des Antragstellers