(Angaben zur Person des Betreibers, bei juristischen Personen Angaben zur vertretungsberechtigten Person)
(Bescheinigung der Landesärztekammer/Landeszahnärztekammer/Landestierärztekammer/TLUBN bei technischem Röntgen)
bei Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, die mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast durchgeführt werden, mit Ausnahme der Tomosynthese
oder
bei Interventionen, bei denen die Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung eingesetzt werden und die mit einer erheblichen Exposition verbunden sind
(technische Röntgeneinrichtungen bzw. medizinische Röntgeneinrichtungen, die vor 1994 in Verkehr gebracht wurden)