Anzeige einer Röntgeneinrichtung (Seite 2)

Strahlenschutzverantwortlicher

Strahlenschutzverantwortlicher

(Angaben zur Person des Betreibers, bei juristischen Personen Angaben zur vertretungsberechtigten Person)

Strahlenschutzbeauftragter (siehe Merkblatt SSB)

Strahlenschutzbeauftragter (siehe Merkblatt SSB)

Personenbezogene Nachweise des/der Strahlenschutzbeauftragten (SSB)

Personenbezogene Nachweise des/der Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
Approbationsurkunde (bei medizinischen Anwendungen)
Bestellung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten
Fachkundebescheinigung / Aktualisierungsnachweis

(Bescheinigung der Landesärztekammer/Landeszahnärztekammer/Landestierärztekammer/TLUBN
bei technischem Röntgen)

Medizinphysik-Experte (MPE)

Medizinphysik-Experte (MPE)
Bestellung eines Medizinphysik-Experten

bei Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, die mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast durchgeführt werden, mit Ausnahme der Tomosynthese

oder

bei Interventionen, bei denen die Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung eingesetzt werden und die mit einer erheblichen Exposition verbunden sind

Bescheinigung und Prüfung des Sachverständigen

Bescheinigung und Prüfung des Sachverständigen

Zulassung der Röntgeneinrichtung

Zulassung der Röntgeneinrichtung
Bauartzulassung mit Stückprüfbestätigung

(technische Röntgeneinrichtungen bzw. medizinische Röntgeneinrichtungen, die vor 1994 in Verkehr gebracht wurden)

Unterschrift Strahlenschutzverantwortlicher