Zur Anzeige der Seite ist Javascript notwendig. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.
Zoom ++
Zoom 1:1
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion
Vorankündigung einer Baustelle nach § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung (Seite 2)
6.
Zeitlicher Ablauf der Bauarbeiten
Voraussichticher Beginn
Voraussichtiches Ende
Voraussichtiche Dauer (in Arbeitstagen)
7.
Beschäftigte auf der Baustelle
Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten
8.
Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
Anzahl der Arbeitgeber
Anzahl der Unternehmer ohne Beschäftigte
9.
Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
(evtl. als Anlage beifügen)
Arbeitgeber und Unternehmer 1
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 2
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 3
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 4
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 5
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 6
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 7
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Arbeitgeber und Unternehmer 8
Name
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
10.) (Ausfüllen freiwillig)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan liegt vor
ja
nein
ja
Wenn ja, ist er einzusehen bei
11.) (Ausfüllen freiwillig)
Besonders gefährliche Arbeiten
(nach Anhang II der Baustellenverordnung)
Auf der Baustelle werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II durchgeführt
ja
nein
Wenn ja, welche?
1. Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m
2. Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m
3. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind
4. oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG
5. Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungs- bereichen im Sinne der Strahlenschutzverordnung sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern
6. Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen
7. Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht
8. Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
9. Arbeiten mit Tauchgeräten
10. Arbeiten in Druckluft
11. Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden
12. Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht
12.
Unterschrift
Unterschrift Bauherr oder beauftragter Dritter
Ort, Datum
Seite 1
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion