Anliegen an den Bürgerbeauftragten (Seite 3)

1.
Ist in der vorliegenden Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen?
2.
Haben Sie in der vorliegenden Sache Widerspruch eingelegt?
Haben Sie sich in der vorliegenden Sache jetzt oder zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags gewandt?

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes und nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Soweit die von Ihrem Anliegen betroffenen Stellen aufgefordert werden, zu Ihrem Anliegen Stellung zu nehmen, geschieht dies unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse. Ihr Einverständnis damit wird vorausgesetzt.

Die vom Bürgerbeauftragten um Stellungnahme gebetenen Stellen werden von Ihnen insoweit ausdrücklich vom Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) bzw. Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) entbunden.
Bitte bestätigen Sie durch die Eingabe Ihres Namens, dass Sie das Anliegen absenden wollen (Pflichtfelder).