Petitionen können auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet veröffentlicht werden, wenn sie von allgemeinem Interesse und für eine Veröffentlichung geeignet sind. Darüber entscheidet der Petitionsausschuss (§ 14 a Thüringer Petitionsgesetz).
Veröffentlichte Petitionen können innerhalb von 6 Wochen durch eine Mitzeichnung unterstützt werden.
Wird die Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt, werden die Petenten vom Petitionsausschuss öffentlich angehört.
Da mit der Petition auch Ihr Vor- und Familienname sowie Ihr Wohnort und die entsprechende Postleitzahl veröffentlicht werden, ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich, die mit dem Antrag auf Veröffentlichung erklärt werden muss. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.