Petition an den Thüringer Landtag (Seite 3)

Angaben zur Petition (Fortsetzung)

Wenn Sie Unterlagen zu Ihrer Petition nachreichen wollen, warten Sie bitte, bis Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Petition erhalten haben.

Senden Sie die Unterlagen dann als Kopie an den Petitionsausschuss!

Bitte nennen Sie das Aktenzeichen!

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet und für die Information der Mitglieder des Thüringer Landtags genutzt. Soweit eine von Ihrer Petition betroffene Stelle aufgefordert wird, zu Ihrer Petition Stellung zu nehmen, kann es erforderlich sein, dass Ihre Petition und Ihre Unterlagen der betroffenen Stelle zugeleitet werden. Ihr Einverständnis dafür wird vorausgesetzt.

Unterschrift

Antrag auf Veröffentlichung der Petition

Antrag auf Veröffentlichung der Petition

Petitionen können auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet veröffentlicht werden, wenn sie von allgemeinem Interesse und für eine Veröffentlichung geeignet sind. Darüber entscheidet der Petitionsausschuss (§ 14 a Thüringer Petitionsgesetz).
Veröffentlichte Petitionen können innerhalb von 6 Wochen durch eine Mitzeichnung unterstützt werden.
Wird die Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt, werden die Petenten vom Petitionsausschuss öffentlich angehört.
Da mit der Petition auch Ihr Vor- und Familienname sowie Ihr Wohnort und die entsprechende Postleitzahl veröffentlicht werden, ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich, die mit dem Antrag auf Veröffentlichung erklärt werden muss. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Unterschrift