Ich verpflichte mich, die Abscheider jährlich durch den Herstellerbetrieb oder ein Dental-labor überprüfen sowie in einem Zeitraum von höchstens 5 Jahren durch eine nach § 5 ThürIndEVO zugelassene sachverständige Stelle überwachen zu lassen, wobei die erste Überwachung spätestens drei Jahre nach der ersten Zulassung von sachverständigen Stellen erfolgt.