Schwierige statisch bestimmte oder statisch unbestimmte Tragwerke, z.B.:
Zweigelenkrahmen, Träger mit Aussparungen, gekrümmte Träger, Gewölbe, ein- oder mehrachsig gespannte mehrfeldrige Platten, punktgestützte Platten, Wandscheiben mit zu berücksichtigenden Aussparungen, Trägerroste
Stahlkonstruktionen, für die ein Biegedrillknicknachweis geführt werden muss
Stahlbetonkonstruktionen bei denen der Einfluss von Kriechen und/oder Schwinden nachgewiesen werden muss
Spannbeton- oder Verbundkonstruktionen
ebene oder räumliche Seiltragwerke
schwingungsanfällige Tragwerke nach DIN 1055
Tragwerke, bei denen der Feuerwiderstand der tragenden Elemente nicht mit gebräuchlichen Tabellen, z.B. der DIN 4102 bestimmt werden kann, sondern mit Ingenieurmethoden bestimmt werden muss (sog. „heiße Bemessung“)