Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 10 ThürBauVorlVO i. V. m. § 72 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen) (Seite 3)

Das Vorhaben erfüllt die folgenden Kriterien (Fortsetzung)
Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können mit einfachen Verfahren der Baustatik berechnet oder konstruktiv festgelegt werden. Räumliche Tragstrukturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden. Besondere Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind nicht erforderlich
Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfüllt ist
  • Schwierige statisch bestimmte oder statisch unbestimmte Tragwerke, z.B.:

  • Zweigelenkrahmen, Träger mit Aussparungen, gekrümmte Träger, Gewölbe, ein- oder mehrachsig gespannte mehrfeldrige Platten, punktgestützte Platten, Wandscheiben mit zu berücksichtigenden Aussparungen, Trägerroste

  • Stahlkonstruktionen, für die ein Biegedrillknicknachweis geführt werden muss

  • Stahlbetonkonstruktionen bei denen der Einfluss von Kriechen und/oder Schwinden nachgewiesen werden muss

  • Spannbeton- oder Verbundkonstruktionen

  • ebene oder räumliche Seiltragwerke

  • schwingungsanfällige Tragwerke nach DIN 1055

  • Tragwerke, bei denen der Feuerwiderstand der tragenden Elemente nicht mit gebräuchlichen Tabellen, z.B. der DIN 4102 bestimmt werden kann, sondern mit Ingenieurmethoden bestimmt werden muss (sog. „heiße Bemessung“)

Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden. Beanspruchungen aus Erdbeben müssen rechnerisch nicht verfolgt werden
Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfüllt ist
  • Tragwerke unter Anpralllasten

  • Kranbahnen

  • Brücken

  • schwingungsanfällige Tragwerke nach DIN 1055

  • Glaskonstruktionen mit absturzsichernder Funktion, die nicht nach den Regelfällen der TRAV ausgeführt werden

Besondere Bauarten wie Spannbetonbau, Verbundbau, Leimholzbau und geschweißte Aluminiumkonstruktionen werden nicht angewendet
Beispiele für Fälle, in denen das Kriterium nicht erfüllt ist
  • Verbundträger

  • tragende oder absturzsichernde Glaskonstruktionen

  • Balkone aus geschweißten Alukonstruktionen

  • Brettschichtholzträger mit nachzuweisenden Aussparungen und Ausklinkungen

  • gekrümmte Brettschichtholzträger

  • Nagelplattenbinder

7. Unterschrift