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Anlage 12: Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB und § 75 Abs. 1 ThürBO - (Thüringen) (Seite 2)
6. Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans für den die Aufstellung beschlossen ist
Bezeichnung
Gebietsart nach BauNVO
Der Bebauungsplan besitzt die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?
ja
nein
Das Bauvorhaben steht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen
ja
nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)
ja
nein
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden (§ 33 Abs. 2, 3 BauGB)
ja
nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt
ja
nein
7. Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB)
Das Einvernehmen zu Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB wird erteilt
ja
nein
Das Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt
ja
nein
8. Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung über eine Veränderungssperre
Bezeichnung
Das Einvernehmen zu Ausnahmen von der Veränderungssperre wird erteilt
ja
nein
Zurückstellung / vorläufige Untersagung nach § 15 BauGB wird beantragt
ja
nein
9. Örtliche Bauvorschriften
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer örtlichen Bauvorschrift nach § 97 ThürBO
Bezeichnung
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift
ja
nein
Das Einvernehmen zu Abweichungen nach § 73 ThürBO wird erteilt
ja
nein
10. Stellplätze / Abstellplätze für Fahrräder (§ 52 ThürBO)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung, die die Herstellung von Stellplätzen und Garagen untersagt oder einschränkt
Bezeichnung
Das Einvernehmen zu Abweichungen nach § 73 ThürBO wird erteilt
ja
nein
Mit der Ablösung von Stellplätzen/Abstellplätzen für Fahrräder besteht Einverständnis
ja
nein
Eine Vereinbarung über die Ablösung von Stellplätzen/Abstellplätzen für Fahrräder wurde bereits geschlossen
ja
nein
11. Zufahrt (§ 4 ThürBO)
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (§ 4 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. ThürBO)
durch eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (§ 4 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. ThürBO)
Die Zufahrt ist nicht gesichert
12. Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
zentrale Wasserversorgung
eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert
13. Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch
Kanalisation
im Mischsystem
im Trennsystem
Kleinkläranlagen
sonstige Abwasserbeseitigung:
sonstige Abwasserbeseitigung:
Angabe
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert
Seite 1
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