Bitte fügen Sie diesen Antrag aktuelle Unterlagen bei, aus denen sich die von Ihnen und Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. über die von Ihnen und Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu entrichtenden Beiträge zur privaten Krankenvollversicherung für Leistungen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach SGB V vergleichbar sind, ergeben. Nachweise über Beiträge oder Zuschüsse, die Sie oder Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten, sind ebenfalls vorzulegen. Bei der privaten Krankenvollversicherung ist außerdem der Nachweis vorzulegen, dass das Versicherungsunternehmen die Versicherung, die Grundlage für den Versicherungsvertrag ist, nach den Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a Satz 1 SGB V betreibt. Bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten oder Lebenspartner) fügen Sie bitte auch einen Nachweis über deren Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung bei (Einkommensteuerbescheid).