Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 GeraTel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de
Mit dieser gemeinsamen Erklärung bestimmen wir, dass den erhöhten Bemessungssatz von 70 v.H. gem. § 46 Abs. 2 ThürBhV (zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder) der unten angegebene Beihilfeberechtigte erhalten soll.
Eine neue Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen getroffen werden.
Um eine rasche Erledigung Ihrer Beihilfeanträge zu gewährleisten, sollten Aufwendungen für Kinder nur von dem Beihilfeberechtigten beantragt werden, bei dem die Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt sind.